1. Als Mitglied des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außerdem Namen Alter und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
  2. Im Zusammenhang mit seinem musikalischen Zweckbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen, Ehrungen und Geburtstage veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und soweit notwendig Alter oder Geburtsjahrgang.
  3. Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit der Musikschule Angelbachtal e.V. abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine Liste der Mitglieder des Jugendblasorchester Angelbachtal an die Musikschule Angelbachtal e.V., die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr enthält. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.
  4. Zur Beantragung der Vereinsförderung übermittelt der Verein jährlich eine Liste an die Gemeinde Angelbachtal, die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr aller unter 18-jähringen aktiver Angelbachtaler Mitglieder enthält.

  5. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

Name, Sitz und Zweck des Vereins

§ 1

Der Name des Vereins lautet: „MUSIKVEREIN ANGELBACHTAL e.V.“

§ 2

Der Sitz des Vereins ist Angelbachtal.

§ 3

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur und hier insbesondere die Pflege der Volks- und Blasmusik.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Aus- und Weiterbildung von Jungmusikern und der Senioren, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Mitwirkung bei örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen.

§ 5

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6

Die Eintragung in das Vereinsregister hat beim Amtsgericht –Registergericht- Mannheim zu erfolgen.

Mitgliedschaft

§ 7

Mitglieder können alle Personen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Personen unter 18 Jahren haben die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Die Mitgliedschaft entsteht mit Übergabe der Satzung und bei passiven Mitgliedern mit Leistung des ersten Mitgliedsbeitrages.

§ 8

Personen, die sich um den Musikverein Angelbachtal e.V. verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand.

Sie sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 9

Sämtliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht.

§ 10

Die passiven Mitglieder leisten Jahresbeiträge.

Die Höhe der Beiträge wird jeweils durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 11

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserklärung zum Schluss des Kalenderjahres oder durch Ausschluss.

§ 12

Mitglieder, die das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit durch ihr Verhalten schädigen, die Erfüllung des Vereinszwecks gefährden oder nach zweimaliger Mahnung mit der Beitragszahlung im Verzuge sind, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

Vereinseigenes und von dem Verein ausgeliehenes Inventar, das sich im Besitz ausgetretener oder ausgeschlossener Mitglieder befindet, ist dem Verein sofort nach Verlust der Mitgliedschaft zurückzugeben.

§ 13

Gegen die Entscheidung des Vorstandes, in der auf Ausschluss erkannt wurde, steht dem Betroffenen ein schriftlich eingelegter Einspruch innerhalb 4 Wochen zu.

Der Einspruch ist beim Vorstand zu erheben.

Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Organe des Vereins

§ 14

Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 15

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Kassier
  4. dem Geschäftsführer
  5. dem Beirat
  6. der Jugendvertretung
  7. den ernannten Ehrenvorsitzenden

Der Beirat besteht aus mindestens einem, höchstens acht Mitgliedern.

Er unterstützt die übrigen Vorstandsmitglieder in ihren Aufgaben.

Die Mitglieder des Beirates stellen die Referenten für allgemeine Verwaltungsaufgaben und organisatorische Aufgaben.

Die Referenten werden vom Vorstand ernannt.

Die Jugendvertretung besteht aus drei Mitgliedern und wird durch die Jugendversammlung gewählt.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt.

Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung der Neuwahlen im Amt.

Den ernannten Ehrenvorsitzenden wird ein Stimmrecht auf Lebzeit übertragen. Das Stimmrecht kann von der Mitgliederversammlung auf Antrag entzogen werden.

An die Vorstandsmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise Tätige, dürfen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) geleistet werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand.

§ 16

Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Beschluss ist für alle Mitglieder bindend.

Der Vorstand ist für die ordentliche Verwaltung des Vermögens des Vereins verantwortlich. Er bestimmt Art und Höhe der Zuwendungen an den Dirigenten.

§ 17

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes verantwortlich. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammmlung ein und leitet sie.

Der Vorsitzende kann seinen Geschäftsführer mit der Führung der laufenden Geschäfte des Vereins beauftragen.

§ 18

Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Jeder ist auch einzeln vertretungsberechtigt.

Im Innenverhältnis des Vereins vertritt der 2. Vorsitzende den 1. Vorsitzenden bei einer Verhinderung. Der Verhinderungsfall ist anzuzeigen.

§ 19

Dem Kassier obliegt die Verwaltung der Vereinskasse.

Er hat über die Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen und die erforderlichen Belege beizubringen.

Er ist berechtigt, Ausgaben bis zur jeweils vom Vorstand festgelegten Höhe in eigener Verantwortung zu tätigen.

Darüber hinausgehende Verbindlichkeiten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

§ 20

Der Geschäftsführer verfasst ein Protokoll über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.

Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter und Geschäftsführer zu unterschreiben.

Er ist berechtigt, die ihm vom Vorsitzenden übertragene Führung der laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung zu tätigen.

Mitgliederversammlung

§ 21

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden alljährlich einberufen. Die Mitgliederversammlung wird ortsüblich durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Angelbachtal und durch die Homepage des Vereins https://www.mv-angelbachtal.de, mindestens 14 Tage vor der Versammlung, unter Angabe der Tagesordnung bekannt gegeben.

Alle Beschlüsse, mit Ausnahme der Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.

Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt:

  1. die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorsitzenden, des Geschäftsführers, des Kassiers, der Kassenprüfer und des Jugendleiters
  2. die Entlastung des Vorstandes
  3. die Wahl des Vorstandes
  4. die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
  5. die Bestätigung der Wahlergebnisse der Jugendversammlung
  6. und die Ernennung von Ehrenvorsitzenden.

Die Kassenprüfer prüfen die Kasse mindestens einmal im Jahr.

§ 22

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit frist- und formgerecht einberufen werden.

Sie muss einberufen werden, wenn die von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes oder 1/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt wird.

Änderung der Satzungen und Auflösung

§ 23

Für den Beschluss von Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.

Dies gilt auch bei Änderung des Vereinszwecks.

§ 24

Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder über die Auflösung des Vereins.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Angelbachtal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Datenschutz/Persönlichkeitsrechte

§ 25 Erfassung von Daten

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vom Blasmusikverband Baden-Württemberg geforderten EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

§ 26 Weitergabe von Daten

  1. Als Mitglied des Blasmusikverbandes Rhein-Neckar ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außerdem Namen Alter und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
  2. Im Zusammenhang mit seinem musikalischen Zweckbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen, Ehrungen und Geburtstage veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und soweit notwendig Alter oder Geburtsjahrgang.
  3. Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit der Musikschule Angelbachtal e.V. abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine Liste der Mitglieder des Jugendblasorchester Angelbachtal an die Musikschule Angelbachtal e.V., die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr enthält. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.
  4. Zur Beantragung der Vereinsförderung übermittelt der Verein jährlich eine Liste an die Gemeinde Angelbachtal, die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr aller unter 18-jähringen aktiver Angelbachtaler Mitglieder enthält.
  5. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

§ 27 Löschung der Daten

Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.“

§ 28 Einverständnis und Auskunft über die Daten

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Angelbachtal, 25. Januar 2019
gez. Vorsitzender Boris Bender